individuelle häusliche Schulung
In Ihrer Umgebung berate und schule ich Sie persönlich und individuell auf Sie und Ihrer Herausforderung zugeschnitten.
Ihre individuelle Unterstützung zu Hause
Nachdem wir gemeinsam einen Termin vereinbart haben, stehe ich Ihnen direkt in Ihrem vertrauten Zuhause zur Seite. Dabei steht Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt unserer Arbeit – nicht die Behinderung Ihres Kindes.
Gemeinsam werden wir gezielt an Ihren Herausforderungen arbeiten, um Ihren Alltag mit Ihrem Kind spürbar zu erleichtern. Für unser Treffen benötigen Sie keine aufwendige Vorbereitung. Es genügt, wenn Sie einen Zettel und Stift bereithalten und sich Gedanken über die Bereiche machen, in denen Sie Unterstützung benötigen. Dies könnte beispielsweise Themen wie körpernahe Kommunikation, dialogische Körperpflege und Ankleiden, Ernährung, nachvollziehbare Lageveränderung und Fortbewegung, gemeinsames Spielen, die Bewältigung hoher Körperspannung und Spastik, und vieles mehr umfassen.
Wichtig ist, dass Sie sich in Ihrer vertrauten Umgebung wohlfühlen – Ihre Wohnung darf so sein, wie sie ist. Ich komme nicht von „schöner Wohnen“, sondern um Ihnen professionelle Unterstützung und Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu bieten.
begrenztes Angebot:
nur für pflegende
Eltern, Pflegeeltern, An- und Zugehörige, Ehrenamtliche
komplex behinderter Kinder
Babys, Jugendliche und junge Erwachsene
nur in der Nordheide
Alternativ auch in Hamburg, Berlin und Franken
nur Termine tagsüber
kurz- und langfristige Termine möglich
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
In Deutschland ist die Anzahl qualifizierter Fachleute, die über eine zertifizierte Zusatzschulung verfügen und individuelle häusliche Schulungen anbieten können, leider begrenzt. Dies gilt insbesondere für Schulungen, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Die meisten dieser Spezialisten sind in Krankenhäusern angestellt oder widmen sich der Betreuung geriatrischer Patienten. Der Kreis der freiberuflichen Fachkräfte in diesem Bereich ist bedauerlicherweise sehr klein.
Ich habe bei verschiedenen Krankenkassen die Berechtigung direkt abzurechnen. Gehört Ihre Krankenkasse auch dazu? Falls ja, können wir direkt einen Termin vereinbaren. Falls nicht, bekommen Sie von mir einen Antrag, den Sie unterschrieben direkt bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Melden Sie sich, damit wir sofort in Verbindung kommen können und auch Sie von einer individuellen häuslichen Schulung profitieren.
Mutter Weiterlesen
Ich finde, man hat wirklich gemerkt, dass das Ihr Herzensthema ist. Sie waren voller Begeisterung dabei und die Beratung fühlte sich sehr kompetent an!
Sie haben das Thema Basale Stimulation sehr praktisch dargestellt und ich konnte mein "verschüttetes" Wissen gut wiederbeleben! Sehr toll und wichtig fand ich die praktischen Übungen - das ist das, was ich anderen Eltern zu Ihnen erzählt habe und auch weiter machen würde: dass Sie das Thema so lebensnah und gleich praktisch umsetzbar rüberbringen!
Sie haben Anton nur so kurz gesehen und hatten gleich so tolle und interessante Ansätze - da war ich wirklich beeindruckt!
gesetzliche Grundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. § 114a Absatz 3a gilt entsprechend. Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten; die Pflicht der Pflegekassen zur Durchführung von Schulungskursen nach Satz 1 vor Ort bleibt unberührt.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Melden Sie sich jetzt für eine individuelle häusliche Schulung!
Nutzen Sie noch heute die Gelegenheit, Ihren Alltag zu erleichtern und sich persönlich von der individuellen häuslichen Schulungen zu überzeugen. Kontaktieren Sie mich jetzt, um einen maßgeschneiderten Termin zu vereinbaren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich darauf, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen.